Für Wohnungsbaugesellschaft mbH Oranienburg (WOBA)
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am 28. März 2018
Objekt Robert-Koch-Str.30
Mein Vater konnte aufgrund seiner fortgeschrittenen Demenz, nach einem Krankenhausaufenthalt, nicht wieder zurück in seine Wohnung und musste sofort ins Pflegeheim umziehen. Ich habe die Wohnung fristgerecht mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt. Die Kündigung wurde durch die WOBA nicht akzeptiert, da noch die Bestätigung des Amtsgerichts ausstand. Erst nach dem Eingang des Amtsgerichtsschreibens bestätigte die WOBA die Kündigung. Damit musste mein Vater noch zusätzliche 2 Monate Miete zahlen, obwohl er schon im Pflegeheim lebte. Nach Rücksprache beim Amtsgericht Oranienburg, wurde mir dort bestätigt, dass ein solches Vorgehen sehr unsozial, unkulant und außergewöhnlich hart sei. Leider gibt es kein Sonderkündigungsrecht für Menschen, die unerwartet in ein Pflegeheim ziehen müssen, aber 2 Monate länger Miete zu kassieren macht uns sprachlos, zumal die Schlüssel über einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist durch die WOBA eingefordert wurden. Mündliche und schriftliche Anfragen, den Mietvertrag früher ( damit war die reguläre Kündigungsfrist gemeint) auflösen zu können, wurden seitens der WOBA abgelehnt.
Bei der Schlüsselübergabe wurde uns versprochen, wenigstens eine anteilige Rückzahlung der Mietkaution zu veranlassen, aber auch das ist bis heute, 5 Monate nach der Schlüsselübergabe, nicht erfolgt. Rückfragen per E-Mail werden nicht beantwortet.
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