Winterdienst – Regelungen und Leistungen

Wenn der Winter kommt, kommt damit unter Umständen auch die Räum- und Streupflicht auf Sie zu. Das heißt, Sie haben eine Verkehrssicherungspflicht zur Vermeidung von Unfällen. Das gilt für Hausbesitzer, Betreiber von Gewerbegebäuden und in bestimmten Fällen auch für Mieter. Insbesondere Fußwege, Ein- und Zufahrten und die angrenzenden Bürgersteige müssen vom Schnee freigeschaufelt werden.

Vor allem in den frühen Morgenstunden kann das schnell zur Last fallen. Erfreulicherweise gibt es professionelle Winterdienste, die Ihnen die Arbeit abnehmen und auch zu ungünstigen Zeiten für Sie einspringen. Wir erklären, was Sie beim eigenen Winterdienst beachten müssen und wie Ihnen der Profi weiterhelfen kann.

Winterdienst
Der Winterdienst hält nicht nur Wege und Straßen frei, sondern sorgt auch für mehr Sicherheit.

Inhaltsverzeichnis

Gesetzliche Lage für Mieter und Vermieter

Verrichten müssen Sie Ihren Winterdienst auf jeden Fall – dazu haben Sie in Deutschland die Pflicht, sofern Sie Grundstückseigner sind oder Ihnen als Mieter einer Sache die Streu- und Räumpflicht im Mietvertrag übertragen wurde. Neben der Klausel reicht bereits ein ausdrücklicher Hinweis auf die Hausordnung, die den Winterdienst regelt und neben dem Mietvertrag ausgehändigt wird. Zusätzlich muss ein Winterdienstzeitplan für alle Mieter aufgestellt und ausgehändigt werden, der klar und deutlich die jeweilige zeitliche Verpflichtung zum Schneeräumen und Streuen festsetzt.

Ihre Pflicht beim Winterdienst ist es, die öffentlichen Straßen und Gehwege auf Ihrem Grundstück verkehrssicher zu machen, sprich dafür zu sorgen, dass Passanten darauf nicht ausrutschen und sich verletzen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, können Sie für die Unfallfolgen zivilrechtlich belangt werden und müssen den Geschädigten entschädigen. Einige private Haftpflichtversicherungen kommen jedoch bei Schäden an Dritte für den Schadenswert auf. Für den Vermieter kann im Schadensfall die Haus- oder Gebäudeversicherung einspringen.

Schneeraeumen
Mit einer Kehrmaschine lässt sich Schnee leichter beseitigen.

Die 3 besten Gebäudereiniger in Ihrer Nähe anzeigen

Zeiten für Schneeräumung

In den meisten Regionen sind die Uhrzeiten für den Winterdienst fast gleich. So hat der Winterdienst morgens ab 7:00 Uhr zu erfolgen und muss bis abends um 20:00 Uhr durchgeführt werden, um auch nachträglich gefallenen Schnee oder nachträglich gebildetes Eis zu berücksichtigen. An Sonn- und Feiertagen verschiebt sich die Startzeit am Morgen in der Regel auf 9:00 Uhr. Überprüfen Sie dennoch in jedem Fall Ihre regionalen Regelungen, um auf der sicheren Seite zu sein, denn ein Unterlassen der Schneeräumungspflicht kann in vielen Bundesländern zu saftigen Bußgeldern von 500 € und mehr führen – in Hamburg sind sogar bis zu 50.000 € Bußgeld möglich.

Gerade weil der Winterdienst häufig sehr umständlich ist und man auch im Krankheitsfall oder im Urlaub für eine Vertretung sorgen muss, sind professionelle Winterdienste in den kalten Monaten stark nachgefragt. Wie viel Sie dieser praktische Service kostet und wer für die Winterdienst Kosten aufkommt, erfahren Sie in unserem Preisvergleich.

Warum Winterdienst?

Natürlich sollen durch den Winterdienst Unfälle vermieden werden. Eis und Schnee sind rutschig, Passanten rutschen aus, fallen hin und verletzen sich. Das soll durch den Winterdienst und das Streuen von Salz, Granulat oder Sand verhindert werden, um somit auch gesetzliche Folgen für die Grundstückseigner zu vermeiden.

Doch ein Winterdienst im öffentlichen Raum hat auch rein volkswirtschaftliche Gründe. Denn wenn die Straßen vereist und von Schnee verstopft sind, fließt der Verkehr nicht mehr und es entsteht auch wirtschaftlicher Schaden. Daher müssen auch öffentliche Räume konsequent geräumt und gestreut werden, wobei Kreuzungen und Gefahrstellen Priorität haben.

Streumittel-Winterdienst
Sand ist eine umweltfreundliche Alternative zu Salz.

Was umfasst der Winterdienst?

Um also den störungsfreien Verkehrsfluss und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, müssen unterschiedliche Maßnahmen innerhalb bestimmter Zeiträume ergriffen werden. Diese sind im Detail:

Schneeräumung

Meistens der erste Schritt im Winterdienst. Wenn Schnee fällt, rücken Räumfahrzeuge oder Menschen mit Schneeschippen aus, um den frisch gefallenen Schnee von den Verkehrswegen zu schaffen. Die Verkehrswege müssen freigeräumt und sichtbar gemacht werden, um somit letztlich wieder problemlos nutzbar zu sein. Hiernach erfolgt meistens der zweite Schritt.

Streuen

Ist die oberflächliche Schneemasse entfernt, geht es an die letzten Schichten und die durch die Kälte und den Niederschlag entstandene Glätte. Diese wird durch das Streuen von Salz, Sand oder Granulat bekämpft, damit Fußgänger nicht ausrutschen und Fahrzeuge einen festen Griff auf den Verkehrswegen haben.

Achtung: Der Klassiker Streusalz ist in vielen Städten und Gemeinden verboten, da er nicht nur der Pflanzenwelt schadet, sondern auch das Grundwasser und die Böden belastet.

Weitere Maßnahmen im Winterdienst

Bei anderen Verkehrsmitteln gibt es zusätzliche Arten des Winterdiensts, wie das Enteisen im Flugverkehr, das Auftauen im Schienenverkehr oder das Eisbrechen im Schiffsverkehr. Für einen vorbeugenden Schnee- und Glätteschutz werden an besonders gefährdeten Stellen Schneezäune und -Gatter errichtet, die den Schnee bei den gleichzeitig oft auftretenden starken Winden auffangen sollen. In schneereichen Wintern ist der Winterdienst demnach unverzichtbar. Neben speziellen Winterdiensten bieten aber auch einige Hausmeisterservice einen Winterdienst an.

Das könnte Sie auch interessieren

Winterdienst-Preise-Aufmacher

Winterdienst Kosten

Was kostet ein Winterdienst und wer übernimmt die Kosten? Unser Preisvergleich klärt auf – mit Kostentabelle!